Das CRPS I (=Komplexes regionales Schmerzsyndrom Typ I) erweist sich in der ärztlichen Begutachtung oft in mehrfacher Hinsicht als problematisch:
Das CRPS I (früher: Morbus Sudeck) tritt wie kaum ein anderes chronisches Schmerzsyndrom mit einer ganz
enormen Vielgestaltigkeit in der individuellen Symptom-Konstellation auf.
Es gibt weder ein einzelnes Symptom, noch ein technisches Verfahren, das ein CRPS sicher beweisen oder
ausschliessen könnte.
Die CRPS-auslösende Situation ist häufig bagatellhaft, so dass die Diagnose eines CRPS oft schon wegen der
fehlenden Schwere des Traumas nicht erwogen wird.
In der Behandlung des CRPS I existieren sehr divergente und leider zum Teil auch wenig störungsspezifische
Ansätze, so dass beim Patienten nicht selten - neben psychopathologischen Faktoren der Erkrankung
selbst - auch iatrogen konditionierte Verhaltensweisen und Bewältigungsstrategien bestehen.
Die Diagnose eines CRPS I ergibt sich somit in erster Linie aus anamnestischen und klinischen Details, die im
Sinne eines Mosaiks zusammengetragen und im individuellen Fall auf Plausibilität geprüft werden müssen.
Die qualifizierte Begutachtung des CRPS I knüpft sich somit zwingend an die langjährige und umfangreiche ärztliche Erfahrung in der schmerztherapeutischen Behandlung dieser regelmässig multifaktoriell ausgelösten und unterhaltenen Schmerzstörung mit einem nicht selten ganz wesentlichem Anteil in einer nicht unfall- bzw. traumaabhängigen psychischen Co-Morbidität oder biographischen Belastungssituation.
Vor dem Hintergrund der multifaktoriellen Ätiologie des CRPS I besteht sehr häufig die Notwendigkeit zur gleichzeitigen Begutachtung des Probanden bzw. Versicherten auf unfallchirurgischem, neurologischem und psychosomatisch-psychiatrischem Fachgebiet.
CRPS - Eine gutachterliche Herausforderung
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Begutachtungs-Praxis
für chronische Schmerzen
Dr. med. Claudius M. Böck